Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Frankfurter Str. 33-37, 65830 Kriftel |
Telefon: | 06192400429 |
Fax: | 0619245514 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@kriftel.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus |
Telefon: | 06192202245 |
Fax: | 061927654 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Im Nassauer Hof 1-3, 65795 Hattersheim |
Telefon: | 06190970212 |
Fax: | 06190970233 |
E-Mail: | stadt@hattersheim.de |
Anschrift: | Mörfelder Strasse 33, 65451 Kelsterbach |
Telefon: | 06107773433 |
Fax: | 061071382 |
E-Mail: | stadtkasse@kelsterbach.de |
Anschrift: | Villebon-Platz 9-11, 65835 Liederbach am Taunus |
Telefon: | 0693009830 |
Fax: | 0693009835 |
E-Mail: | info@liederbach-taunus.de |
Anschrift: | Gagernring 6, 65779 Kelkheim (Taunus) |
Telefon: | 06195803452 |
Fax: | 06195803444 |
E-Mail: | rathaus@kelkheim.de |
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Kriftel ist auch als „Obstgarten des Vordertaunus“ bekannt und liegt im Main-Taunus-Kreis zwischen Frankfurt am Main und Wiesbaden. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten des Ortes zählen das Parkbad...
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Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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