Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim a.Ts. |
Telefon: | 061922011150 |
E-Mail: | bauen-umwelt@mtk.org |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 61440 Oberursel (Taunus) |
Telefon: | 06171502415 |
Fax: | 061715027118 |
E-Mail: | stadtentwicklung@oberursel.de |
Anschrift: | Kurt-Schumacher-Str. 10, 60311 Frankfurt am Main |
Telefon: | 06921230582 |
Fax: | 06921240539 |
E-Mail: | denkmalamt@stadt-frankfurt.de |
Anschrift: | Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe |
Telefon: | 061729996309 |
E-Mail: | denkmalschutz@hochtaunuskreis.de |
Anschrift: | Marktplatz 4, 65428 Rüsselsheim |
Telefon: | 06142832437 |
Fax: | 06142832265 |
E-Mail: | bauaufsicht@ruesselsheim.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 16-18, 61343 Bad Homburg v.d.Höhe |
Telefon: | 061721006311 |
E-Mail: | bauaufsicht@bad-homburg.de |
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Liederbach am Taunus grenzt nördlich an die Stadt Bad Soden a. Taunus und befindet sich im Main-Taunus-Kreis. Sehenswert sind insbesondere das Gasthaus Rudolph aus dem Jahre 1620, das ehemalige Rathaus und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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