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Anschrift: | Marktplatz 1-2, 65824 Schwalbach am Taunus |
Telefon: | 061968040 |
Fax: | 06196804300 |
E-Mail: | info@schwalbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 11, 65843 Sulzbach |
Telefon: | 0619670210 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | info@sulzbach-taunus.de |
Anschrift: | Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus |
Telefon: | 06196208937 |
Fax: | 06196208939 |
E-Mail: | info@bad-soden.de |
Anschrift: | Rathausplatz 36, 65760 Eschborn |
Telefon: | 06196490546 |
Fax: | 06196490300 |
E-Mail: | standesamt@eschborn.de |
Anschrift: | Hauptstraße 21c, 61462 Königstein im Taunus |
Telefon: | 06174202235 |
Fax: | 06174202259 |
E-Mail: | standesamt@koenigstein.de |
Anschrift: | Villebon-Platz 9-11, 65835 Liederbach am Taunus |
Telefon: | 069300980 |
Fax: | 0693009835 |
E-Mail: | info@liederbach-taunus.de |
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Schwalbach am Taunus liegt im Main-Taunus-Kreis und wurde 781 erstmalig urkundlich erwähnt. Attraktiv für Besucher sind unter anderem das Fachwerkrathaus als Wahrzeichen der Stadt, sowie die Limesstadt als...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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