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Ausländerbehörden in Amöneburg - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg
Telefon:064214051515
Fax:064214051500
E-Mail:landkreis@marburg-biedenkopf.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Amöneburg

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(51)
Ausländerbehörde
10.8 km von Amöneburg
Anschrift:Frauenbergstraße 35, 35037 Marburg
Telefon:064212011010
Fax:064212011837
E-Mail:auslaenderbehoerde@marburg-stadt.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr
Do 15-18 Uhr
(256)
Ausländerbehörde des Landkreises Gießen
27.71 km von Amöneburg
Anschrift:Riversplatz 1-9, 35394 Gießen
Telefon:064193900
Fax:064133448
E-Mail:info@lkgi.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen

Sprechzeiten Servicetelefon: Mo-Do 8-16 Uhr Fr 8-14 Uhr
(136)
Ausländerbehörde
28.17 km von Amöneburg
Anschrift:Berliner Platz 1, 35390 Gießen
Telefon:06413063200
Fax:06413062303
E-Mail:auslaenderbehoerde@giessen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(43)
Ausländerbehörde
31.42 km von Amöneburg
Anschrift:Obermarkt 7-13, 35066 Frankenberg (Eder)
Telefon:064515050
Fax:06451505100
E-Mail:info@frankenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 8:30-12:30 Uhr
(62)
Ausländerbehörde des Vogelsbergkreises
37.38 km von Amöneburg
Anschrift:Goldhelg 20, 36341 Lauterbach
Telefon:066419770
Fax:06641977336
E-Mail:asa@vogelsbergkreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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