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Vollstreckungsgerichte in Neustadt (Hessen) - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Vollstreckungsgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Vollstreckungsgericht Schwalmstedt
7.94 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Steinkautsweg 2, 34613 Schwalmstedt
Telefon:0669196430
Fax:06691964396
E-Mail:verwaltung@ag-schwalmstadt.justiz.hessen.de
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Vollstreckungsgericht Kirchhain
12.73 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Niederrheinische Straße 32, 35274 Kirchhain
Telefon:0642293070
Fax:06422930777
E-Mail:verwaltung@ag-kirchhain.justiz.hessen.de
(0)
Vollstreckungsgericht Alsfeld
19.1 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Landgraf-Hermann-Straße 1, 36304 Alsfeld
Telefon:066318020
Fax:06631802400
E-Mail:verwaltung@ag-alsfeld.justiz.hessen.de
(2)
Vollstreckungsgericht Marburg
24.2 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Universitätsstraße 48 , 35037 Marburg
Telefon:064212900
Fax:06421290393
E-Mail:verwaltung@ag-marburg.justiz.hessen.de
(0)
Vollstreckungsgericht Frankenberg
28.35 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Geismarer Straße 22, 35066 Frankenberg
Telefon:0645172610
Fax:06451726144
E-Mail:andrea.huelshorst@ag-frankenberg.justiz.hessen.de
(0)
Vollstreckungsgericht Fritzlar (Schladenweg)
31.35 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Schladenweg 1, 34560 Fritzlar
Telefon:0562299330
Fax:056229933339
E-Mail:poststelle@ag-fritzlar.justiz.hessen.de
(0)
Vollstreckungsgericht Fritzlar (Am Hospital)
31.43 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Am Hospital 15, 34560 Fritzlar
Telefon:0562299330
Fax:056229933339
E-Mail:poststelle@ag-fritzlar.justiz.hessen.de
(2)
Vollstreckungsgericht Melsungen
42.54 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Kasseler Straße 29, 34212 Melsungen
Telefon:056617060
Fax:05661706133
E-Mail:verwaltung@ag-melsungen.justiz.hessen.de
(0)
Vollstreckungsgericht Gießen
42.98 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Gutfleischstraße 1 , 35390 Gießen
Telefon:06419340
Fax:06419342442
E-Mail:verwaltung@ag-giessen.justiz.hessen.de
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Vollstreckungsgericht Medebach
44.39 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Marktstraße 2, 59964 Medebach
Telefon:0298292170
Fax:02982921733
E-Mail:poststelle@ag-medebach.nrw.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Vollstreckungsgericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Vollstreckungsgericht in Neustadt (Hessen)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Vollstreckungsgericht

Als Teil des Amtsgerichts ist das Vollstreckungsgericht für die Anordnung von Vollstreckungshandlungen zuständig.

Aufgaben der Vollstreckungsgerichte

Vollstreckungsgerichte fungieren bei der Vollziehung von Arrest als Arrestgerichte. Auch bei Zwangsversteigerungen und Zwangsvollstreckungen kann das Vollstreckungsgericht tätig werden.

Örtliche Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts

Bei Zwangsversteigerungen ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk sich das Grundstück befindet. Bei anderen Verfahren ergibt sich die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts daraus, wo das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll bzw. stattgefunden hat.

Zwangsvollstreckungsrecht

In Deutschland beschreibt das Zwangsvollstreckungsrecht die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Ansprüchen eines Gläubigers. Grundlage bildet eine Betreibung bzw. ein vollstreckbarer Titel, der allgemein vom Vollstreckungsgericht ausgesprochen wird.

Vollstreckungsbehörde

Bei privatrechtlichen Forderungen werden regelmäßig Gerichtsvollzieher bzw. Vollstreckungsgerichte tätig. Hingegen beschäftigt sich die Vollstreckungsbehörde allgemein mit öffentlich-rechtlichen Forderungen.

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