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Lohnsteuerhilfe Weimar (Lahn)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Talstr. 19, 35239 Steffenberg
Telefon:06464911223
E-Mail:thomas.konitzer@vlh.de
Anschrift:Krofdorfer Str. 16, 35452 Heuchelheim
Telefon:064165187
E-Mail:heiko.damm@vlh.de
Anschrift:Spenerweg 15, 35394 Gießen
Telefon:064149410583
Fax:064149410581
E-Mail:winfried.doerr@vlh.de
Sprechzeiten:Nach telefonischer Vereinbarung
Öffnungs­zeiten:Nach telefonischer
Vereinbarung
Anschrift:Jahnstr. 5, 35582 Wetzlar
Telefon:06419203800
Fax:06419203718
E-Mail:michael.kunze@vlh.de
Anschrift:Am Waldweg 12, 35415 Pohlheim
Telefon:064049285950
E-Mail:alexandra.pracht@vlh.de
Anschrift:Eisenkauter Weg 9, 35410 Hungen
Telefon:06402519264
E-Mail:dieter.stark@vlh.de
Anschrift:Stadionstr. 8, 35606 Solms
Telefon:064428740
E-Mail:jeanette.doerrbecker-spaeth@vlh.de
Anschrift:Auf der Warte 18, 35066 Frankenberg
Telefon:064513537
E-Mail:sabine.debus@vlh.de
Anschrift:Am Hl. Stock 9, 35516 Münzenberg-Gambach
Telefon:060337449770
Fax:032121001361
E-Mail:frank.metz@vlh.de
Anschrift:Gemündener Str. 56, 35066 Frankenberg
Telefon:064514659
Fax:06451240330
E-Mail:horst.klem@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Weimar (Lahn)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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