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Lohnsteuerhilfe Odenwaldkreis (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Müllheimer Talstr. 12, 69469 Weinheim
Telefon:062017842910
E-Mail:rene.boehm@vlh.de
Anschrift:Römerstr. 6, 63785 Obernburg
Telefon:06022623096
Fax:06022204714
E-Mail:raimund.ott@vlh.de
Anschrift:Georg-August-Zinn-Str. 2, 64823 Groß-Umstadt
Telefon:060783273
E-Mail:ulrich.oldendorf@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 26, 69493 Hirschberg
Telefon:06201508499
E-Mail:ulla.bock@vlh.de
Anschrift:Odenwaldring 3, 97896 Freudenberg
Telefon:093759298809
E-Mail:nursen.torum@vlh.de
Anschrift:Neißestr. 16, 64625 Bensheim
Telefon:062519875646
E-Mail:nadine.kifani@vlh.de
Anschrift:Berliner Ring 93, 64625 Bensheim
Telefon:06251800510
Fax:06251800529
E-Mail:rudolf.poeschl@vlh.de
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Akteuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
28.9 km von Odenwaldkreis
Anschrift:Hirschabchweg 35, 64846 Groß-Zimmern
Telefon:060716366599
Fax:06071737421
E-Mail:jjahn@aktuell-verein.de
Sprechzeiten:Sprechzeiten nach Terminvereinbarung
Anschrift:Hauptstr. 49, 69221 Dossenheim
Telefon:06221862283
Fax:06221879862
E-Mail:juergen.steppan@vlh.de
Anschrift:Lessingstr. 56, 74858 Aglasterhausen
Telefon:06262926481
E-Mail:birgit.holdermueller@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe im Landkreis Odenwaldkreis? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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