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Sozialämter in Sensbachtal - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Sozialamt
5.37 km von Sensbachtal
Anschrift:Metzkeil 1, 64743 Oberzent
Telefon:060687590982
Fax:060687590910
E-Mail:stadtverwaltung@stadt-oberzent.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8:30-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
(34)
Sozialamt des Landkreises
14.62 km von Sensbachtal
Anschrift:Michelstädter Str. 12, 64711 Erbach
Telefon:06062700
Fax:0606270390
E-Mail:info@odenwaldkreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Sensbachtal

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
8.39 km von Sensbachtal
Anschrift:Leopoldsplatz 1, 69412 Eberbach
Telefon:06271871
Fax:0627187200
E-Mail:stadt@eberbach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Sozialamt
12.73 km von Sensbachtal
Anschrift:Schloßauer Str. 2, 69427 Mudau
Telefon:062847859
Fax:062847820
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Sozialamt
13.39 km von Sensbachtal
Anschrift:Hauptstr. 17, 69434 Hirschhorn
Telefon:06272923110
Fax:06272923175
E-Mail:info@hirschhorn.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8-12 Uhr Do 8-12 Uhr und 13:30-17:30 Uhr Fr 8-12:30 Uhr
(2)
Sozialamt
14.13 km von Sensbachtal
Anschrift:Ortsstraße 124, 64756 Mossautal
Telefon:06062919912
Fax:06062919920
E-Mail:rathaus@mossautal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
14.63 km von Sensbachtal
Anschrift:Hauptstraße 19, 63931 Kirchzell
Telefon:0937397430
Fax:09373974324
E-Mail:gemeinde@kirchzell.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 16:00 - 18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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