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Gewerbeämter im Landkreis Offenbach - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(35)
Stadt Dietzenbach - Bürgerservice -
11.13 km von Offenbach
Anschrift:Europaplatz 1, 63128 Dietzenbach
Telefon:06074373223
Fax:060743739315
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Marktplatz 1, 63500 Seligenstadt
Telefon:06182870
E-Mail:stadt@seligenstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr
Termubnvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Offenbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(59)
Gewerbeamt Offenbach am Main
2.28 km von Offenbach
Anschrift:Berliner Strasse 60, 63065 Offenbach am Main
Telefon:06980652613
Fax:0
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(21)
Gewerbeamt
4.73 km von Offenbach
Anschrift:Klosterhofstraße 4-6, 63477 Maintal
Telefon:06181400410
Fax:061814005014
E-Mail:gewerbewesen@maintal.de
Sprechzeiten:Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Mittwoch 13-17 Uhr
Öffnungs­zeiten:Bitte um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Anschrift:Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main
Telefon:06921232999
Fax:0692129732969
E-Mail:gewerberegister.amt32@stadt-frankfurt.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(0)
Gewerbeamt
8.54 km von Offenbach
Anschrift:Burgstraße 5, 61138 Niederdorfelden
Telefon:06101535311
Fax:06101535340
E-Mail:gemeinde@niederdorfelden.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(17)
Gewerbeamt
8.9 km von Offenbach
Anschrift:Steinheimer Straße 1b, 63450 Hanau
Telefon:06181295934
E-Mail:gewerbeamt@hanau.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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