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Sozialämter in Lorch (Rheingau) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Sozialamt (Lorch (Rhein))
0.2 km von Lorch (Rheingau)
Anschrift:Markt 5, 65391 Lorch
Telefon:067261811
Fax:067261844
E-Mail:info@lorch-rhein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 16-18 Uhr - mittwochs geschlossen
(69)
Sozialamt des Landkreises
22.49 km von Lorch (Rheingau)
Anschrift:Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach
Telefon:061245100
Fax:0
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo Mi Do 14-15:30 Uhr und Di 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Lorch (Rheingau)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(27)
Sozialamt
11.25 km von Lorch (Rheingau)
Anschrift:Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein
Telefon:06721184252
Fax:06721184170
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(19)
Sozialamt
11.32 km von Lorch (Rheingau)
Anschrift:Markt 16, 65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon:0672240824
Fax:0672240836
E-Mail:stadtverwaltung@ruedesheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
(3)
Sozialamt
13.38 km von Lorch (Rheingau)
Anschrift:Dolkstraße 3, 56346 Sankt Goarshausen
Telefon:067719190
Fax:06771919135
E-Mail:rathaus@vg-loreley.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12:30 Uhr und 13:30-16 Uhr
Mi 8-12:30 Uhr
Do 8-12:30 Uhr und 13:30-18 Uhr
(8)
Sozialamt
13.44 km von Lorch (Rheingau)
Anschrift:Rüdesheimer Str. 48, 65366 Geisenheim
Telefon:06722701139
Fax:06722701239
E-Mail:gudrun.oho@geisenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr
(7)
Sozialamt
15.93 km von Lorch (Rheingau)
Anschrift:Paul-Gerhardt-Weg 1, 65375 Oestrich-Winkel
Telefon:067239920
Fax:06723992217
E-Mail:info@oestrich-winkel.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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