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Gewerbeämter in Waldems - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Gewerbeamt Waldems
3.5 km von Waldems
Anschrift:Schulgasse 2, 65529 Waldems
Telefon:0612659220
Fax:0612659255
E-Mail:bgm@gemeinde-waldems.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 13-15 Uhr
Mi 7-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do-Fr 8-12 Uhr
(13)
Amt für Gewerberecht des Landkreises
23.79 km von Waldems
Anschrift:Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach
Telefon:061245100
Fax:0
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo Mi Do 14-15:30 Uhr und Di 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Waldems

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(14)
Gewerbeamt Idstein
7.87 km von Waldems
Anschrift:König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein
Telefon:0612678241
Fax:0612678815
E-Mail:pia.dannhauer@idstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
(0)
Gewerbeamt Hünstetten
11.57 km von Waldems
Anschrift:Im Lagersboden 5, 65510 Hünstetten
Telefon:0612699550
Fax:06126995540
E-Mail:rathaus@huenstetten.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Gewerbeamt Niedernhausen
11.81 km von Waldems
Anschrift:Wilrijkplatz, 65527 Niedernhausen
Telefon:06127903109
Fax:06127903266
E-Mail:info@niedernhausen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Rossertstr. 21, 65817 Eppstein
Telefon:06198305137
Fax:06198305109
E-Mail:manuela.schneider-melis@eppstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 7-15 Uhr
Mi 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 7-12 Uhr
(7)
Gewerbeamt Kelkheim (Taunus)
15.32 km von Waldems
Anschrift:Gagernring 6, 65779 Kelkheim (Taunus)
Telefon:06195803603
Fax:06195803666
E-Mail:ordnungsamt@kelkheim.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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