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Friedhofsämter in Schrecksbach - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Friedhofsverwaltung Schrecksbach
0.84 km von Schrecksbach
Anschrift:Immichenhainer Str. 1, 34637 Schrecksbach
Telefon:06698960017
Fax:06698960020
E-Mail:buergerbuero@schrecksbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-15:30 Uhr und Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Schrecksbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Friedhofsverwaltung Neukirchen
4.84 km von Schrecksbach
Anschrift:Am Rathaus 10, 34626 Neukirchen
Telefon:066948080
Fax:0669480840
E-Mail:stadtverwaltung@neukirchen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Neukirchener Str. 1, 34633 Ottrau
Telefon:06628920819
Fax:06639960930
E-Mail:friedhofsverwaltung@oberaula.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 16-18 Uhr
(2)
Friedhofsverwaltung Willingshausen
7.97 km von Schrecksbach
Anschrift:Am Rathaus 2, 34628 Willingshausen
Telefon:0669196300
Fax:06691963018
E-Mail:info@willingshausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di + Fr 8:30-12 Uhr
Do 13:30-17:30 Uhr
(0)
Friedhofsverwaltung Antrifttal
9.26 km von Schrecksbach
Anschrift:Weihersweg 24, 36326 Antrifttal
Telefon:06631918052
Fax:06631918055
E-Mail:kontakt@antrifttal.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(4)
Friedhofsverwaltung Alsfeld
10.09 km von Schrecksbach
Anschrift:Markt 1, 36304 Alsfeld
Telefon:06631182228
E-Mail:info@stadt.alsfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-16 Uhr
Di, Mi, Fr 8:30-12 Uhr
Do 10-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Schrecksbach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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