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Finanzamt Schwalm-Eder Außenstelle Schwalmstadt

Landgraf-Philipp-Str. 15, 34613 Schwalmstadt

(4.0 Sterne, 4 Bewertungen)
Telefon:056228050
Fax:05622805111
E-Mail:poststelle@fa-se.hessen.de
Öffnungszeiten:Termin vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung
Änderung meldenzur Webseite  

Das Finanzamt von Schwalmstadt ist für unterschiedliche Anliegen und Aufgaben aus den Bereichen Steuern und Finanzen zuständig. Die Anschrift und weitere Kontaktdaten des für Sie zuständigen Amtes für Finanzangelegenheiten werden hier bereitgestellt.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Finanzamt-FAQ

Weitere Fragen

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Finanzamt Schwalmstadt: Informationen zu Finanzamt Schwalm-Eder Außenstelle Schwalmstadt

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Finanzamt Schwalm-Eder Außenstelle Schwalmstadt. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Finanzamt Schwalm-Eder Außenstelle Schwalmstadt können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Rechtliche Hinweise
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Finanzamt Schwalmstadt
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Finanzamt

Als Landesbehörden stellen die Finanzämter wichtige Institutionen der Finanzverwaltung dar. Die deutschen Finanzämter sind Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzbehörden unterstellt.

Zuständigkeiten der Steuerverwaltung

Die Zuständigkeiten des Finanzamtes sind im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt. Die Steuerverwaltung gilt als Hauptaufgabe des Finanzamtes. Um bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern kümmern sich meist die Bundesfinanzbehörden (z. B. Hauptzollämter) und Kommunalverwaltungen (Kämmereien bzw. Steuerämter).

Gesetz über die Finanzverwaltung

Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt im Wesentlichen die Organisation der deutschen Finanzverwaltung. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes über die Finanzverwaltung trat bereits 1950 in Kraft.

ELSTER und GEMFA

Die Bearbeitung von Steuererklärungen stellt eine wichtige Aufgabe des Finanzamtes dar. Zur Vereinfachung dessen wurde vor einigen Jahren u. a. das ELSTER-Projekt geschaffen, das die Automatisierung der Verwaltung unterstützen sollte. ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Darüber hinaus wurde GEMFA als Auskunftssystem der Finanzverwaltung geschaffen. Es dient der Ermittlung des jeweils zuständigen Finanzamtes. Der GEMFA-Service wird auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern bereitgestellt.