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Anschrift: | Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt |
Telefon: | 06691207171 |
Fax: | 06691207170 |
E-Mail: | info@schwalmstadt.de |
Anschrift: | Hans-Scholl-Straße 1, 34576 Homberg (Efze) |
Telefon: | 05681775611 |
Fax: | 05681775115 |
E-Mail: | bauaufsicht@schwalm-eder-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Rathaus 2, 34628 Willingshausen |
Telefon: | 06691963032 |
Fax: | 06691963018 |
E-Mail: | info@willingshausen.de |
Anschrift: | Ritterstraße 5-9, 35279 Neustadt (Hessen) |
Telefon: | 066928921 |
Fax: | 066928940 |
E-Mail: | bauamt@stadt-neustadt-hessen.de |
Anschrift: | Frankfurter Straße 1, 34632 Jesberg |
Telefon: | 06695960113 |
Fax: | 06695960122 |
E-Mail: | bauamt@gemeinde-jesberg.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 40, 34630 Gilserberg |
Telefon: | 06696961923 |
Fax: | 06696961920 |
E-Mail: | bauamt@gilserberg.de |
Anschrift: | Hauptstraße 8, 34599 Neuental |
Telefon: | 066938038615 |
Fax: | 066938038625 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@neuental.de |
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Schwalmstadt im Schwalm-Eder-Kreis liegt am Rande des Knüllgebirges an der Schwalm und erhielt die Stadtrechte zwischen 1229 und 1270. Gegliedert ist Schwalmstadt in Treysa, Ziegenhain, Allendorf an der...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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