Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt |
Telefon: | 06691207142 |
Fax: | 06691207180 |
E-Mail: | info@schwalmstadt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Rathaus 2, 34628 Willingshausen |
Telefon: | 06691963015 |
Fax: | 06691963018 |
E-Mail: | gemeindekasse@willingshausen.de |
Anschrift: | Ritterstraße 5-9, 35279 Neustadt (Hessen) |
Telefon: | 066928919 |
Fax: | 066928940 |
E-Mail: | magistrat@neustadt-hessen.de |
Anschrift: | Frankfurter Straße 1, 34632 Jesberg |
Telefon: | 06695960114 |
Fax: | 06695960122 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@gemeinde-jesberg.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 40, 34630 Gilserberg |
Telefon: | 06696961914 |
Fax: | 06696961920 |
E-Mail: | Gemeinde@gilserberg.de |
Anschrift: | Hauptstraße 8, 34599 Neuental |
Telefon: | 066938038616 |
Fax: | 066938038625 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@neuental.de |
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Schwalmstadt im Schwalm-Eder-Kreis liegt am Rande des Knüllgebirges an der Schwalm und erhielt die Stadtrechte zwischen 1229 und 1270. Gegliedert ist Schwalmstadt in Treysa, Ziegenhain, Allendorf an der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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