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KFZ-Zulassungsstellen in Vöhl - Öffnungszeiten

Info zu KFZ-Zulassungsstelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Südring 2, 34497 Korbach
Telefon:056319540
Fax:05631954370
E-Mail:post@lkwafkb.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(4)
KFZ-Zulassungsstelle
17.56 km von Vöhl
Anschrift:Auestr. 12, 35066 Frankenberg (Eder)
Telefon:06451743606
Fax:06451743607
E-Mail:verkehr@lkwafkb.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Vöhl

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
KFZ-Zulassungsstelle
17.11 km von Vöhl
Anschrift:St. Florian Straße 3 B, 34537 Bad Wildungen
Telefon:05621961505
Fax:05621961506
E-Mail:info@bad-wildungen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Di Do Fr 13-15 Uhr
(10)
KFZ-Zulassungsstelle
19.35 km von Vöhl
Anschrift:Große Allee 24, 34454 Bad Arolsen
Telefon:05691801260
Fax:05691801269
E-Mail:zulassungsbehoerde@bad-arolsen.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvergabe
Anschrift:Ritterstraße 1, 34466 Wolfhagen
Telefon:0561115
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erforderlich
(22)
KFZ-Zulassungsstelle
25.13 km von Vöhl
Anschrift:Brautäcker 3, 34560 Fritzlar
Telefon:05622930470
Fax:05622930638
E-Mail:stadt@fritzlar.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
Di+Do 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Mi+Fr 8:30-12 Uhr
(8)
Kfz-Zulassungsbehörde
27.91 km von Vöhl
Anschrift:Hauptstr. 58, 35088 Battenberg (Eder)
Telefon:06452934431
Fax:06452934419
E-Mail:info@battenberg-eder.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

KFZ-Zulassungsstelle

Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) ist als Teil des Straßenverkehrsamtes meist auf Landkreisebene angesiedelt. Das Fahrerlaubnis- und Zulassungswesen sind die wichtigsten Zuständigkeiten der Zulassungsbehörden.

Aufgaben der Zulassungsbehörden

Die KFZ-Zulassungsstelle ist primär für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, das Ausstellen von Betriebserlaubnissen und Fahrerlaubnissen zuständig. Hauptaufgabe der Zulassungsstelle ist das Bearbeiten von An-, Um- und Abmelden von Kraftfahrzeugen.

Führerscheinstelle

Häufig ist der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt die Führerscheinstelle angeschlossen. Diese unterscheidet sich von der KFZ-Zulassungsbehörde, da sie sich ausschließlich dem Fahrerlaubniswesen widmet. Hingegen ist die Zulassungsstelle für das Zulassungswesen verantwortlich, wobei auch Fahrerlaubnisse ausgestellt werden können. Häufig ist der Zulassungsstelle eine Führerscheinstelle angeschlossen.

KFZ-Kennzeichen

Kraftfahrzeugkennzeichen können vielerorts online als Wunschkennzeichen reserviert werden. Es gibt verschiedene Arten der Kennzeichen, wie z. B. das Oldtimerkennzeichen oder das Überführungskennzeichen.

Zulassungsstellen und Kraftfahrt-Bundesamt

Oft besteht die Frage, ob die Zulassungsstellen untergeordnete Behörden des Kraftfahrt-Bundesamtes sind. Tatsächlich sind die Zulassungsbehörden Teil der Verwaltung von kreisfreien Städten bzw. Landratsämtern, sie sind demnach Teil der überregionalen Kommunalverwaltung.

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