Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Rathaus 1, 34513 Waldeck |
Telefon: | 056347090 |
Fax: | 0563470932 |
E-Mail: | stadt@waldeck.de |
Anschrift: | Südring 2, 34497 Korbach |
Telefon: | 05631954418 |
Fax: | 05631954375 |
E-Mail: | bauen@lkwafkb.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 25, 34549 Edertal |
Telefon: | 0562380821 |
Fax: | 0562380828 |
E-Mail: | alexander.paul@edertal.de |
Anschrift: | Schlossstraße 1, 34516 Vöhl |
Telefon: | 05635993160 |
Fax: | 05635993199 |
E-Mail: | info@voehl.de |
Anschrift: | Markt 1, 06618 Naumburg |
Telefon: | 03445273220 |
Fax: | 03445273209 |
E-Mail: | info@naumburg-stadt.de |
Anschrift: | Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg |
Telefon: | 03445732101 |
Fax: | 03445732102 |
E-Mail: | bauamt@blk.de |
Anschrift: | Burgstraße 15, 34311 Naumburg |
Telefon: | 0562579090 |
Fax: | 05625790950 |
E-Mail: | verwaltung@naumburg.eu |
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Waldeck im Landkreis Waldeck-Frankenberg liegt am Edersee sowie am Naturpark Kellerwald-Edersee und wurde schon 1232 erstmalig urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Waldeck in Alraft, Dehringhausen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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