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Sozialämter in Herleshausen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Sozialamt
2.91 km von Herleshausen
Anschrift:Bahnhofstraße 15, 37293 Herleshausen
Telefon:05654989517
Fax:05654989533
E-Mail:melanie.faber@herleshausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do, Fr 8.30-12.30 Uhr, Do 14:00-17.30 Uhr
(31)
Sozialamt des Landkreises
19.21 km von Herleshausen
Anschrift:Schlossplatz 1, 37269 Eschwege
Telefon:056513021471
Fax:056513021499
E-Mail:wmk@werra-meissner-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 09:30-12:00 Uhr, Do 14:00-17:00 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Herleshausen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
8.29 km von Herleshausen
Anschrift:Am Anger 3, 37296 Ringgau
Telefon:0565997970
Fax:05659979721
E-Mail:gemeinde@ringgau.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-15:45 Uhr Do 8-12 Uhr und 14-17:45 Uhr Fr 8-12 Uhr
(3)
Sozialamt
10.59 km von Herleshausen
Anschrift:Eisenacher Straße 98, 36208 Wildeck
Telefon:06626920025
Fax:06626920050
E-Mail:gemeinde@wildeck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13:30-16 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
(6)
Sozialamt
11.3 km von Herleshausen
Anschrift:Kirchplatz 1, 37299 Weißenborn
Telefon:05659302
Fax:05659492
E-Mail:info@gemeinde-weissenborn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-12 Uhr sowie Mi 14-18 Uhr
(3)
Sozialamt
13.85 km von Herleshausen
Anschrift:Burgstraße 2, 36214 Nentershausen
Telefon:0662792020
Fax:06627920220
E-Mail:gemeinde@nentershausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 7:30-12:30 Uhr und 13:15-16:30 Uhr Do 7:30-12:30 Uhr und 13:15-17:30 Uhr Fr 7:30-13 Uhr
(20)
Sozialamt
14.1 km von Herleshausen
Anschrift:Rennbahn 6, 99817 Eisenach
Telefon:03695617001
Fax:03695617099
E-Mail:sozialamt@wartburgkreis.de
Öffnungs­zeiten:Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch kein Sprechtag
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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