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Anschrift: | Hinterweg 4, 37290 Meißner |
Telefon: | 0565798960 |
Fax: | 05657989626 |
E-Mail: | info@gemeinde-meissner.de |
Anschrift: | Berkastraße 54, 37297 Berkatal |
Telefon: | 0565798910 |
Fax: | 05657989121 |
E-Mail: | gemeinde@berkatal.de |
Anschrift: | Marktplatz 8, 37242 Bad Sooden-Allendorf |
Telefon: | 056529585400 |
Fax: | 056529585109 |
E-Mail: | info@bad-sooden-allendorf.de |
Anschrift: | Schlossplatz 1, 37269 Eschwege |
Telefon: | 056513024711 |
Fax: | 056513024799 |
E-Mail: | wmk@werra-meissner-kreis.de |
Anschrift: | Sandstraße 15, 37276 Meinhard |
Telefon: | 05651748091 |
Fax: | 05651748055 |
E-Mail: | info@gemeinde-meinhard.de |
Anschrift: | Obermarkt 22, 37269 Eschwege |
Telefon: | 05651304314 |
Fax: | 0565131412 |
E-Mail: | stadtverwaltung@eschwege-rathaus.de |
Anschrift: | Landstraße 70, 37287 Wehretal |
Telefon: | 05651949032 |
Fax: | 05651949030 |
E-Mail: | verwaltung@wehretal.de |
Anschrift: | Leipziger Straße 34, 37284 Waldkappel |
Telefon: | 05656989733 |
Fax: | 05656989796 |
E-Mail: | rathaus@waldkappel.de |
Anschrift: | Marktplatz 11, 37247 Großalmerode |
Telefon: | 05604933515 |
Fax: | 056049335630 |
E-Mail: | info@grossalmerode.de |
Anschrift: | Kirchplatz 1, 37299 Weißenborn |
Telefon: | 05659302 |
Fax: | 05659492 |
E-Mail: | info@gemeinde-weissenborn.de |
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Der Werra-Meißner-Kreis, gehörig zu Hessen, befindet sich im äußersten Nordosten des Bundeslandes. Ursprünglich aus den beiden Landkreisen Eschwege und Witzenhausen hervorgegangen, umfasst der Kreis...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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