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Gerichtsvollzieher in Glauburg - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(28)
Obergerichtsvollzieher Stock
13.13 km von Glauburg
Anschrift:Ringstr. 17, 63667 Nidda-Borsdorf
Telefon:060437253
Sprechzeiten:Mo+Mi 16-17 Uhr
(7)
Obergerichtsvollzieher Ziemer
15.88 km von Glauburg
Anschrift:Schlaggasse 13-15, 63667 Nidda-Eichelsdorf
Telefon:0604340683
Fax:060436748
Sprechzeiten:Mo 16:30-17:30 Uhr
Do 17-18 Uhr
(47)
Gerichtsvollzieher Müller
18.91 km von Glauburg
Anschrift:Schwalheimer Str. 22, 61231 Bad Nauheim
Telefon:06032306196
(25)
Obergerichtsvollzieherin Hetjes
21.05 km von Glauburg
Anschrift:Postfach 1201, 61363 Friedrichsdorf
Telefon:060079397309
Fax:060079397308
Sprechzeiten:Dienstag: 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr, Donnerstag: 08.00 Uhr bis 09.00 Uhr
(17)
Gerichtsvollzieherin Repp
29.39 km von Glauburg
Anschrift:Gambacher Str. 2, 35510 Butzbach
Telefon:06033746959
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Glauburg? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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