Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Zentrum 2, 63694 Limeshain |
Telefon: | 06048961132 |
Fax: | 06048961199 |
E-Mail: | servicebuero@limeshain.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Frankfurter Str. 11, 63674 Altenstadt |
Telefon: | 06047800089 |
Fax: | 06047800050 |
E-Mail: | info@altenstadt.de |
Anschrift: | Köbler Weg 44, 63546 Hammersbach |
Telefon: | 06185180016 |
Fax: | 06185180067 |
E-Mail: | zentrale@hammersbach.de |
Anschrift: | Schulstraße 9, 63549 Ronneburg |
Telefon: | 06184927616 |
Fax: | 06184927620 |
E-Mail: | gemeinde@ronneburg.eu |
Anschrift: | Bahnhofstraße 34, 63695 Glauburg |
Telefon: | 06041826813 |
Fax: | 06041826888 |
E-Mail: | rathaus@gemeinde-glauburg.de |
Anschrift: | In den Gräben 15, 63543 Neuberg |
Telefon: | 0618380115 |
Fax: | 0618380182 |
E-Mail: | rathaus@neuberg.eu |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Limeshain im Wetteraukreis grenzt östlich an die Stadt Büdingen. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen der Obergermanisch-Raetische Limes mit Kastellen und Wachtürmen, sowie das ehemalige...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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