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Katasterämter in Deutschland - Öffnungszeiten (Seite 5)

Info zu Katasteramt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Leipziger Straße 67, 04552 Borna
Telefon:034332411401
Fax:03437984991499
E-Mail:vermessungsamt@lk-l.de
Öffnungs­zeiten:Di 9:30-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
Anschrift:Elisabethstraße 15, 06847 Dessau-Roßlau
Telefon:034065031258
Fax:034065031001
E-Mail:poststelle.dessau-rosslau.lvermgeo@sachsen-anhalt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-13 Uhr sowie zusätzlich Di 13-18 Uhr für Antragsannahme und Information
Anschrift:Erthalstraße 1, 97816 Lohr a.Main
Telefon:0935287940
Fax:093528794333
E-Mail:poststelle@adbv-loh.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-13 Uhr
Anschrift:Schranne 3, 96049 Bamberg
Telefon:095195330
Fax:09519533100
E-Mail:poststelle@adbv-ba.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-15 Uhr
Do 8-16:30 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
Anschrift:Dorfstraße 19, 30519 Hannover
Telefon:0511302450
Fax:051130245360
E-Mail:postfach-hm-h@lgln.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Am Schlossgarten 6, 38518 Gifhorn
Telefon:053717248999
Fax:053717248963
E-Mail:katasteramt-gf@lgln.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Breite Straße 17, 31737 Rinteln
Telefon:0575117920
Fax:05751179240
E-Mail:katasteramt-ri@lgln.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Steinstraße 27, 59872 Meschede
Telefon:02961940
E-Mail:gis@hochsauerlandkreis.de
Öffnungs­zeiten:Montag 08:30–12:00 14:00–15:30
Dienstag 08:30–12:00 14:00–17:00
Mittwoch 08:30–12:00 14:00–15:30
Donnerstag 08:30–12:00 14:00–15:30
Freitag 08:30–13:00
Anschrift:Gerhart-Hauptmann-Weg 2, 08371 Glauchau
Telefon:0375440225601
Fax:0375440225709
E-Mail:ale@landkreis-zwickau.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Anschrift:Weißenburgstr. 10, 97082 Würzburg
Telefon:093139060
Fax:09313906555
E-Mail:poststelle@adbv-wue.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-13 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Katasteramt Deutschland
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Katasteramt

Das Katasteramt (auch: Vermessungsamt, Amt für Bodenmanagement, Liegenschaftsamt) ist im Allgemeinen für die Liegenschaftsvermessung und die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig.

Führung des Liegenschaftskatasters

Das Kataster bzw. Liegenschaftskataster zu führen, ist als Hauptaufgabe des Katasteramtes anzusehen. Normalerweise umfasst das Kataster das Katasterbuch (Liegenschaftsbuch), die Flurkarte (Katasterkartenwerk) und das Katasterzahlenwerk. Für die Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster ist ein berechtigtes Interesse gegenüber der Katasterbehörde nachzuweisen.

Katastervermessungen

Eine regelmäßige Aufgabe des Katasteramtes ist die Katastervermessung. Im Zuge der Vermessung können Flurstücksgrenzen behördlich überprüft und festgelegt werden oder Nutzungsgrenzen erfasst werden. Als hoheitliche Aufgabe wird die Katastervermessung nur durch die Katasterbehörde bzw. öffentlich bestellte Vermessungsingenieure o. ä. durchgeführt.

Organisation der Vermessungsämter in Deutschland

In Deutschland sind die Vermessungsämter bzw. Katasterbehörden föderal auf Landesebene bzw. kommunaler Ebene organisiert. Trotz Einrichtungen wie dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie oder dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie besteht keine zentrale Stelle für das amtliche Vermessungswesen in Deutschland.

Bodenordnungsverfahren

Eine wichtige Aufgabe des Vermessungsamtes ist die technische Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren. Hierbei ist das Vermessungs- bzw. Katasteramt u. a. für Umlegungen oder Flurbereinigungen zuständig. Rechtliche Grundlagen bilden im Allgemeinen das Baugesetzbuch und das Flurbereinigungsgesetz.

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