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Wohnungsämter in Dobbin-Linstow - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(10)
Bauamt, Abt. Wohnungswesen Landkreis Rostock
22.04 km von Dobbin-Linstow
Anschrift:Am Wall 03-05, 18273 Güstrow
Telefon:0384375563999
Fax:0384375510800
E-Mail:info@lkros.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Dobbin-Linstow

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Bauamt, Abt. Wohnen des Landkreises
25.61 km von Dobbin-Linstow
Anschrift:Zum Amtsbrink 2, 17181 Waren (Müritz)
Telefon:0395570872404
Fax:03955708765965
E-Mail:info@lk-seenplatte.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
sowie nach Terminvergabe
(6)
Wohngeldstelle des Amtes Laage
34.55 km von Dobbin-Linstow
Anschrift:Am Markt 7, 18299 Laage
Telefon:03845933522
Fax:03845933550
E-Mail:info@stadt-laage.de
Öffnungs­zeiten:Di 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Do 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Fr 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(3)
Bauordnungsamt, Abt. Wohnen des Landkreises
39.17 km von Dobbin-Linstow
Anschrift:Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim
Telefon:038717226300
Fax:03871722777777
E-Mail:info@kreis-lup.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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