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Gerichtsvollzieher in Steinfeld - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(27)
Gerichtsvollzieherin Menzel-Bielfeldt
10.12 km von Steinfeld
Anschrift:Dierkower Damm 38e, 18069 Rostock
Telefon:038166608030
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr Do 15-16 Uhr
(35)
Gerichtsvollzieher Venz
10.12 km von Steinfeld
Anschrift:Warnowallee 23, 18107 Rostock
Telefon:038121076686
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr Do 15-16 Uhr
(15)
Obergerichtsvollzieher Schoop
10.12 km von Steinfeld
Anschrift:Dierkower Damm 38e, 18069 Rostock
Telefon:038167076916
Sprechzeiten:Di 15-17 Uhr Do 12-13 Uhr
(36)
Obergerichtsvollzieherin Richter
10.12 km von Steinfeld
Anschrift:Dierkower Damm 38e, 18069 Rostock
Telefon:038187729157
Sprechzeiten:Mo 13-14 Uhr Di 10-11 Uhr
(8)
Gerichtsvollzieherin Reinick
10.12 km von Steinfeld
Anschrift:Dierkower Damm 38e, 18069 Rostock
Telefon:038121049241
Fax:038121049243
Sprechzeiten:Mo 9-10 Uhr Mi 15-17 Uhr
(27)
Gerichtsvollzieherin Holzbrecher
10.15 km von Steinfeld
Anschrift:Dierkower Damm 29, 18146 Rostock
Telefon:038144702936
Fax:038144702938
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr Mi 15-16 Uhr
(42)
Gerichtsvollzieher Naumann
10.15 km von Steinfeld
Anschrift:Dierkower Damm 29, 18146 Rostock
Telefon:038144702937
Sprechzeiten:Di 8-9 Uhr Mi 14-15 Uhr
(24)
Gerichtsvollzieher Scheibeler
15.05 km von Steinfeld
Anschrift:Wiener Platz 1, 18069 Rostock
Telefon:038186510945
Fax:038180899244
Sprechzeiten:Di 9-11 Uhr Do 13-14 Uhr
(15)
Obergerichtsvollzieherin Förster
15.05 km von Steinfeld
Anschrift:Wiener Platz 1, 18069 Rostock
Telefon:03814925010
Fax:038180899244
Sprechzeiten:Di 15-17 Uhr Fr 8:30-10 Uhr
(37)
Obergerichtsvollzieherin Swientek
15.05 km von Steinfeld
Anschrift:Wiener Platz 1, 18069 Rostock
Telefon:038186510924
Fax:038180899244
Sprechzeiten:Di 15:30-16:30 Uhr Mi 9-10 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Steinfeld? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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