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Lohnsteuerhilfe Brahlstorf

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Marienstr. 8, 19249 Lübtheen
Telefon:03885551212
E-Mail:marlies.buensch@vlh.de
Anschrift:Lüneburger Str. 5, 19273 Neuhaus/Elbe
Telefon:038841759658
Fax:038841759675
E-Mail:daniela.vermehren@vlh.de
Anschrift:Am Kohlhof 29, 19273 Gülze
Telefon:03884421446
Fax:03884418320
E-Mail:kerstin.wolf@vlh.de
Anschrift:Friewei 22, 19258 Neu Gülze
Telefon:038847297867
E-Mail:anke.thiel@vlh.de
Anschrift:Ehm-Welk-Str. 194a, 19258 Boizenburg
Telefon:03884755737
Fax:03884733804
E-Mail:elke.steigmann@vlh.de
Anschrift:Gartower Str. 7, 29451 Dannenberg
Telefon:05861989095
Fax:05861986452
E-Mail:mirko.tuegel@vlh.de
Anschrift:Zum Forsthof 6, 19258 Gresse
Telefon:03884221426
Fax:03884220541
E-Mail:alexandra.tiedemann@vlh.de
Anschrift:Poststr. 11, 19230 Hagenow
Telefon:03883726972
Fax:03883726971
E-Mail:silke.lewerenz@vlh.de
Anschrift:Durlei-Ring 39, 29476 Gusborn
Telefon:05865980396
E-Mail:marco.lahmert@vlh.de
Anschrift:Siedlergarten 30, 21379 Scharnebeck
Telefon:04136910564
E-Mail:erika.woelbeling@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Brahlstorf? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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