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Tiefbauämter in Gischow - Öffnungszeiten

Info zu Tiefbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim
Telefon:038717226300
Fax:03871722777777
E-Mail:info@kreis-lup.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Weitere Behörden in der Nähe von Gischow

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Tiefbauamt
10.97 km von Gischow
Anschrift:Blutstraße 5, 19370 Parchim
Telefon:0387171511
Fax:0387171566
E-Mail:fb6@parchim.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Tiefbauamt
16.7 km von Gischow
Anschrift:Markt 2, 19395 Plau am See
Telefon:03873549443
Fax:03873549462
Öffnungs­zeiten:Mo, Do, Fr 9-12:00 Uhr sowie Di 9-12:00 u 14:00-18:00 Uhr
(1)
Tiefbauamt
20.84 km von Gischow
Anschrift:Zur Burghofwiese 2, 16949 Putlitz
Telefon:03398183712
Fax:03398180671
E-Mail:sigrun.kessler@amtputlitz-berge.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Tiefbauamt
20.84 km von Gischow
Anschrift:Freyensteiner Straße 42, 16945 Meyenburg
Telefon:03396882515
Fax:03396882540
E-Mail:mail@amtmeyenburg.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00-12.00 Uhr & 14.00-16.30 Uhr sowie Do 9.00-12.00 Uhr & 14.00-18.00 Uhr
Anschrift:Alter Markt 1, 17213 Malchow
Telefon:03993288167
Fax:03993288199
E-Mail:info@inselstadt-malchow.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Tiefbauamt

Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.

Zuständigkeitsbereiche des Tiefbauamtes

Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.

Straßen- und Wegebau

Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.

Tunnelbau

Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie  Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.

Kanalbau

Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.

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