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Stadtkassen in Neverin - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Kassenverwaltung Amt Neverin
0.84 km von Neverin
Anschrift:Dorfstraße 36, 17039 Neverin
Telefon:03960825115
Fax:03960825126
E-Mail:info@amtneverin.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Mi 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-16:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Neverin

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Stadtkasse Neubrandenburg
8.19 km von Neverin
Anschrift:Friedrich-Engels-Ring 53, 17036 Neubrandenburg
Telefon:03955550
Fax:0
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Anschrift:Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow
Telefon:039612551231
Fax:039612551181
E-Mail:info@altentreptow.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
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Kassenverwaltung Amt Stargarder Land
13.88 km von Neverin
Anschrift:Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard
Telefon:03960325327
Fax:03960325342
E-Mail:amt@stargarder-land.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Fr 8:30-11 Uhr
(0)
Kassenverwaltung Amt Friedland
15.53 km von Neverin
Anschrift:Riemannstr. 42, 17098 Friedland
Telefon:03960127767
Fax:03960127750
E-Mail:stadt@friedland-mecklenburg.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Mi 9-12 Uhr
Do 13-16 Uhr
(0)
Kassenverwaltung Amt Penzliner Land
21.26 km von Neverin
Anschrift:Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin
Telefon:03962255155
Fax:03962255152
E-Mail:p.guenther@penzlin.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9:00 - 12:00 Uhr Di 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Do 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Neverin
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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