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Anschrift: | Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin |
Telefon: | 03998570874506 |
Fax: | 03955708765933 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Goethestraße 43, 17109 Demmin |
Telefon: | 0399828060 |
Fax: | 039982806111 |
E-Mail: | info@amt-demmin-land.de |
Anschrift: | Lange Str. 83, 17121 Loitz |
Telefon: | 03999815312 |
Fax: | 03999815320 |
E-Mail: | c.affeldt@loitz.de |
Anschrift: | Lindenstr. 13, 17126 Jarmen |
Telefon: | 03999715247 |
Fax: | 03999715290 |
E-Mail: | svjarmen@jarmen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Platz des Friedens 6, 17159 Dargun |
Telefon: | 03995925314 |
Fax: | 03995925353 |
E-Mail: | info@dargun.de |
Anschrift: | Markt 1, 17109 Demmin |
Telefon: | 03998256131 |
Fax: | 03998223134 |
E-Mail: | ordnungsamt@demmin.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 17139 Malchin |
Telefon: | 03994640269 |
Fax: | 03994640333 |
E-Mail: | jaehnke@malchin.de |
Anschrift: | Neue Str. 35, 17153 Reuterstadt Stavenhagen |
Telefon: | 039954283301 |
Fax: | 039954283701 |
E-Mail: | info@stavenhagen.de |
Anschrift: | Teterower Str. 11a, 17179 Gnoien |
Telefon: | 03997118230 |
Fax: | 03997118219 |
E-Mail: | info@amt-gnoien.de |
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Verchen am Nordufer des Kummerower Sees befindet sich im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Sehenswert ist nicht nur das architektonisch bemerkenswerte ehemalige Amtshaus, sondern auch die ehemalige...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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