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Pressestellen in Bernstorf - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Rathausplatz 1, 23936 Grevesmühlen
Telefon:03881723103
Fax:03881723111
E-Mail:info@grevesmuehlen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Mi 9:00 - 12:00 Uhr
Do 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
(0)
Pressestelle Nordwestmecklenburg
24.3 km von Bernstorf
Anschrift:Rostocker Str. 76, 23970 Wismar
Telefon:0384130409020
Fax:03841304089020
E-Mail:info@nordwestmecklenburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Bernstorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Freiheitsplatz 1, 19217 Rehna
Telefon:038872929101
Fax:03887292922
E-Mail:amt@rehna.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Amt Schönberger Land
12.19 km von Bernstorf
Anschrift:Am Markt 15, 23923 Schönberg
Telefon:0388283300
Fax:038828330175
E-Mail:info@schoenberger-land.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Amt Gadebusch
14.13 km von Bernstorf
Anschrift:Am Markt 1, 19205 Gadebusch
Telefon:03886212135
Fax:03886212121
E-Mail:hauptamt@gadebusch.info
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Schloßstr. 1, 23948 Klütz
Telefon:0388253930
Fax:038825393710
E-Mail:poststelle@kluetzer-winkel.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Amt Lützow-Lübstorf
19.86 km von Bernstorf
Anschrift:Dorfmitte 24, 19209 Lützow
Telefon:03887430227
Fax:03887430299
E-Mail:presse@luetzow-luebstorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Bernstorf
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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