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Ausländerbehörden in Klein Trebbow - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Rostocker Str. 76, 23970 Wismar
Telefon:0384130403230
Fax:03841304083230
E-Mail:info@nordwestmecklenburg.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
(44)
Abt. Melde- und Bürgerangelegenheiten
21.3 km von Klein Trebbow
Anschrift:Am Markt 11, 23970 Wismar
Telefon:038412512345
E-Mail:bsc@wismar.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo+Fr 8:30-12 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Klein Trebbow

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(38)
Ausländerbehörde
8.99 km von Klein Trebbow
Anschrift:Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin
Telefon:03855451812
Fax:03855451809
E-Mail:auslaenderbehoerde@schwerin.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(182)
Ausländerbehörde Kreis Herzogtum-Lauenburg
39.4 km von Klein Trebbow
Anschrift:Barlachstr. 2, 23909 Ratzeburg
Telefon:045418880
Fax:04541888306
E-Mail:info@kreis-rz.de
Öffnungs­zeiten:Nach Terminabsprache
(42)
Ausländerbehörde des Landkreises
44.88 km von Klein Trebbow
Anschrift:Putlitzer Straße 25, 19370 Parchim
Telefon:038717220
Fax:03871722773032
E-Mail:info@kreis-lup.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-13 Uhr sowie Di+Do 14-18 Uhr
(56)
Ausländerbehörde
48.01 km von Klein Trebbow
Anschrift:Königstraße 49 - 57, 23552 Lübeck
Telefon:0451115
E-Mail:auslaenderbehoerde@luebeck.de
Öffnungs­zeiten:Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr; 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
(24)
Ausländerbehörde
50.95 km von Klein Trebbow
Anschrift:Strandallee 42, 23669 Timmendorfer Strand
Telefon:04503807172
Fax:04503807211
E-Mail:info@timmendorfer-strand.org
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo+Do 14-17 Uhr
Mi geschlossen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde Klein Trebbow
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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