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Anschrift: | Rostocker Str. 76, 23970 Wismar |
Telefon: | 0384130403230 |
Fax: | 03841304083230 |
E-Mail: | info@nordwestmecklenburg.de |
Anschrift: | Am Markt 11, 23970 Wismar |
Telefon: | 038412512345 |
E-Mail: | bsc@wismar.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin |
Telefon: | 03855451812 |
Fax: | 03855451809 |
E-Mail: | auslaenderbehoerde@schwerin.de |
Anschrift: | Barlachstr. 2, 23909 Ratzeburg |
Telefon: | 045418880 |
Fax: | 04541888306 |
E-Mail: | info@kreis-rz.de |
Anschrift: | Putlitzer Straße 25, 19370 Parchim |
Telefon: | 038717220 |
Fax: | 03871722773032 |
E-Mail: | info@kreis-lup.de |
Anschrift: | Königstraße 49 - 57, 23552 Lübeck |
Telefon: | 0451115 |
E-Mail: | auslaenderbehoerde@luebeck.de |
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Pingelshagen grenzt nordwestlich an die Landeshauptstadt Schwerin. Schon im Jahr 1283 fand der Ort erstmals urkundliche Erwähnung. Die Historie von Pingelshagen ist maßgeblich durch die Landwirtschaft...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.
Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.
Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.
Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.
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