Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dorfmitte 24, 19209 Lützow |
Telefon: | 03887430264 |
Fax: | 03887430299 |
E-Mail: | ordnungsamt@luetzow-luebstorf.de |
Anschrift: | Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen |
Telefon: | 0384130403219 |
Fax: | 03841304083219 |
E-Mail: | info@nordwestmecklenburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin |
Telefon: | 03855452411 |
Fax: | 03855452419 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Dorfstraße 30, 19073 Stralendorf |
Telefon: | 03869760050 |
Fax: | 03869760070 |
E-Mail: | mende@amt-stralendorf.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 19205 Gadebusch |
Telefon: | 03886212156 |
Fax: | 03886212121 |
E-Mail: | hauptamt@gadebusch.info |
Anschrift: | Kirchplatz 8, 19246 Zarrentin |
Telefon: | 0388518380 |
Fax: | 038885125488 |
E-Mail: | info@zarrentin.de |
Anschrift: | Am Wehberg 17, 23972 Dorf Mecklenburg |
Telefon: | 03841798220 |
Fax: | 03841798226 |
E-Mail: | info@amt-dorfmecklenburg-badkleinen.de |
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Pingelshagen grenzt nordwestlich an die Landeshauptstadt Schwerin. Schon im Jahr 1283 fand der Ort erstmals urkundliche Erwähnung. Die Historie von Pingelshagen ist maßgeblich durch die Landwirtschaft...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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