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Forstämter in Bergholz - Öffnungszeiten

Info zu Forstamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Forstrevier Caselow
4.02 km von Bergholz
Anschrift:Dorfstrasse 1a, 17379 Rothemühl
Telefon:01733009292
E-Mail:joerg.kraegenbrink@lfoa-mv.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
(0)
Forstrevier Mewegen
8.42 km von Bergholz
Anschrift:Dorfstrasse 1a, 17379 Rothemühl
Telefon:01733009266
E-Mail:torsten.dinse@lfoa-mv.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
(8)
Forstrevier Theerofen
8.91 km von Bergholz
Anschrift:Dorfstrasse 1a, 17379 Rothemühl
Telefon:01733009251
E-Mail:hans-joachim.heuer@lfoa-mv.de%0a
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
(9)
Forstrevier Schmidts-Eiche
18.56 km von Bergholz
Anschrift:Anklamer Straße 10, 17358 Torgelow
Telefon:01733009405
Fax:03994235408
E-Mail:lutz.jarchow@lfoa-mv.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
(0)
Forstrevier Hammelstall
23.95 km von Bergholz
Anschrift:Dorfstrasse 1a, 17379 Rothemühl
Telefon:01733009301
E-Mail:michael.hock@lfoa-mv.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
(0)
Forstrevier Löcknitz
23.95 km von Bergholz
Anschrift:Dorfstrasse 1a, 17379 Rothemühl
Telefon:01733009283
E-Mail:michael.scholz@lfoa-mv.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
(2)
Forstrevier Meiersberg
25.32 km von Bergholz
Anschrift:Anklamer Straße 10, 17358 Torgelow
Telefon:01733010802
Fax:03994235408
E-Mail:kevin.eismann@lfoa-mv.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
(0)
Forstrevier Nettelgrund
27.18 km von Bergholz
Anschrift:Dorfstrasse 1a, 17379 Rothemühl
Telefon:01733009309
E-Mail:jens.milke@lfoa-mv.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
(1)
Forstamt Rothemühl
27.7 km von Bergholz
Anschrift:Dorfstrasse 1a, 17379 Rothemühl
Telefon:0397722650
E-Mail:rothemuehl@lfoa-mv.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
(3)
Forstrevier Grünhof
28.56 km von Bergholz
Anschrift:Dorfstrasse 1a, 17379 Rothemühl
Telefon:01733009383
E-Mail:marco.liefhold@lfoa-mv.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Forstamt Bergholz
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Forstamt

Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.

Bezeichnungen der Forstämter

Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.

Aufgaben der Forstverwaltung

Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.

Landesforstverwaltung und Bundesforstamt

Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).

Besitzarten von Waldflächen

Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

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