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Hochbauämter in Garz (Usedom) - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
16.37 km von Garz (Usedom)
Anschrift:Markt 7, 17406 Usedom
Telefon:03837275063
Fax:03837275075
E-Mail:b.raduenzel@amtusedom-sued.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 9.00-12.00 Uhr sowie Do 14.00-18.00 Uhr
(0)
Bauamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald
30.72 km von Garz (Usedom)
Anschrift:An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk
Telefon:0383487603301
Fax:0383487609023
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:k. A.
(3)
Hochbauamt des Landkreises
44.25 km von Garz (Usedom)
Anschrift:An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk
Telefon:0383487603340
Fax:03834876093340
E-Mail:nico.lange@kreis-vg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Garz (Usedom)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
6.59 km von Garz (Usedom)
Anschrift:Kurparkstraße 4, 17419 Ahlbeck
Telefon:03837825022
Fax:03837825038
E-Mail:sekretariat@ahlbeck.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8:30-12 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
(3)
Bauamt
17.97 km von Garz (Usedom)
Anschrift:Am Rathaus 5, 17373 Ueckermünde
Telefon:03977128461
Fax:03977128470
E-Mail:bauamt.rathaus@ueckermuende.de
Öffnungs­zeiten:Di 9:00 - 11:30 u 13:00 - 17:30 Uhr, Do 9:00 - 11:30 u 13:00 - 15:30 Uhr, Fr 9:00 - 11:30 Uhr
(1)
Hochbauamt
23.05 km von Garz (Usedom)
Anschrift:Stettiner Straße 2, 17367 Eggesin
Telefon:03977926465
Fax:03977926442
E-Mail:info@amt-am-stettiner-haff.de
Öffnungs­zeiten:Mo 13:30-15:30 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(5)
Bauamt
27.79 km von Garz (Usedom)
Anschrift:Möwenstraße 1, 17454 Zinnowitz
Telefon:03837773140
Fax:03837773199
E-Mail:m.mueller@amtusedomnord.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 9-12 Uhr Di 9-12 Uhr und 14-16 Uhr Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
(1)
Bauamt
29.63 km von Garz (Usedom)
Anschrift:Bahnhofstr. 2, 17358 Torgelow
Telefon:03976252161
Fax:039767202202
E-Mail:bauamt@torgelow.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-11:30 Uhr
Di 9-11:30 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 9-11:30 Uhr und 13-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Garz (Usedom)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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