Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Markt 1, 18337 Marlow |
Telefon: | 03822141011 |
Fax: | 03822141020 |
E-Mail: | bau@stadtmarlow.de |
Anschrift: | Heinrich-Heine-Straße 76, 18507 Grimmen |
Telefon: | 038313571000 |
Fax: | 03831357442950 |
E-Mail: | FD43@lk-vr.de |
Anschrift: | Störtebekerstraße 30, 18528 Bergen auf Rügen |
Telefon: | 03838115 |
E-Mail: | poststelle@lk-vr.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Markt 1, 18311 Ribnitz-Damgarten |
Telefon: | 038218934611 |
Fax: | 038218934619 |
E-Mail: | k.enter@ribnitz-damgarten.de |
Anschrift: | Rostocker Str. 19, 18190 Sanitz |
Telefon: | 03820948038 |
Fax: | 03820948049 |
E-Mail: | anja.seelig@gemeinde-sanitz.de |
Anschrift: | Eichenallee 20a, 18182 Gelbensande |
Telefon: | 03820150011 |
Fax: | 03820150099 |
E-Mail: | info@amt-rostocker-heide.de |
Anschrift: | Alter Markt 1, 18195 Tessin |
Telefon: | 03820578119 |
Fax: | 03820578150 |
E-Mail: | martin.kroenke@tessin.de |
Anschrift: | Moorweg 5, 18184 Broderstorf |
Telefon: | 03820471821 |
Fax: | 03820471860 |
E-Mail: | bauamt@amtcarbaek.de |
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Die amtsfreie Stadt im Landkreis Vorpommern-Rügen, historisch aber zu Mecklenburg gehörig, entwickelte sich im 12. und 13. Jahrhundert am Fuß einer slawischen Burg und wurde bereits 1179 urkundlich...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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