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Sozialämter in Wiesmoor - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Sozialamt
0.51 km von Wiesmoor
Anschrift:Hauptstr. 193, 26639 Wiesmoor
Telefon:04944305138
Fax:04944305250
E-Mail:rathaus@wiesmoor.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:15-12:30 Uhr und Do 14:00-17:00 Uhr
(10)
Sozialamt des Landkreises
17.1 km von Wiesmoor
Anschrift:Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich
Telefon:04941165029
Fax:04941165098
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14:30-16 Uhr und Do 14:30-17 Uhr
(40)
Sozialamt des Landkreises
40.24 km von Wiesmoor
Anschrift:Fräuleinshof 3, 26506 Norden
Telefon:04941160
Fax:04941165098
E-Mail:info@landkreis-aurich.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14:30-16 Uhr und Do 14:30-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Wiesmoor

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(6)
Sozialamt
8.47 km von Wiesmoor
Anschrift:Kanalstraße Süd 54, 26629 Großefehn
Telefon:049439200
Fax:04943920106
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(10)
Sozialamt
9.15 km von Wiesmoor
Anschrift:Friedeburger Hauptstraße 96, 26446 Friedeburg
Telefon:044658067413
Fax:0446580677
E-Mail:buergerservice@friedeburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
(2)
Sozialamt
11.65 km von Wiesmoor
Anschrift:Alter Postweg 113, 26670 Uplengen
Telefon:04956911726
Fax:04956911777
E-Mail:gemeinde@uplengen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17:30 Uhr
(2)
Sozialamt
14.46 km von Wiesmoor
Anschrift:Rathausstraße 14, 26835 Hesel
Telefon:049503932
Fax:049503939
E-Mail:rathaus@hesel.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(1)
Sozialamt
16.45 km von Wiesmoor
Anschrift:Ohrbült 1, 26340 Zetel
Telefon:044539350
Fax:04453935277
E-Mail:gemeinde@zetel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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