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Gewerbeämter in Molbergen - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(23)
Gewerbeamt des Landkreises
8.74 km von Molbergen
Anschrift:Eschstr. 29, 49661 Cloppenburg
Telefon:0447115173
Fax:0
E-Mail:kreishaus@lkclp.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 Uhr - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Molbergen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(9)
Gewerbeamt
28.32 km von Molbergen
Anschrift:Ludmillenhof, 49751 Sögel
Telefon:059522060
Fax:05952206666
E-Mail:samtgemeinde@soegel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mo-Do 14:30-16:30 Uhr
(23)
Gewerbeamt des Landkreises
29.68 km von Molbergen
Anschrift:Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Telefon:044418980
Fax:044418981037
E-Mail:info@landkreis-vechta.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Do 14:30-17 Uhr
(4)
Gewerbeamt
33.44 km von Molbergen
Anschrift:Am Brink 9, 26160 Bad Zwischenahn
Telefon:044036040
Fax:04403604444
E-Mail:gemeinde@bad-zwischenahn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
(19)
Gewerbeamt Oldenburg
34.1 km von Molbergen
Anschrift:Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg
Telefon:04412354444
Fax:04412352055
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte um Terminvereinbarung
(6)
Gewerbeaufsicht des Landkreises
34.23 km von Molbergen
Anschrift:Delmenhorsterstr. 6, 27793 Wildeshausen
Telefon:0443185226
Fax:0443185200
E-Mail:landkreis.oldenburg@oldenburg-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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