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Pressestellen in Ihlienworth - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Pressestelle Samtgemeinde Land Hadeln
7.68 km von Ihlienworth
Anschrift:Marktstr. 21, 21762 Otterndorf
Telefon:047519190
Fax:04751919103
E-Mail:zentrale@land.hadeln.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Landkreis Cuxhaven
21.02 km von Ihlienworth
Anschrift:Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven
Telefon:04721662217
Fax:0472166270189
E-Mail:presse@landkreis-cuxhaven.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Ihlienworth

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Pressestelle Samtgemeinde Bederkesa
13.61 km von Ihlienworth
Anschrift:Sieverner Straße 10, 27607 Geestland
Telefon:047439371111
Fax:047439371119
E-Mail:poststelle@geestland.eu
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Samtgemeinde Hemmoor
16.82 km von Ihlienworth
Anschrift:Rathausplatz 5, 21745 Hemmoor
Telefon:04771602136
Fax:04771602263
E-Mail:stadt@hemmoor.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-16 Uhr Mi+Fr 8-12 Uhr Do 8-18 Uhr
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Pressestelle Samtgemeinde Börde Lamstedt
16.99 km von Ihlienworth
Anschrift:Schützenstr. 20, 21769 Lamstedt
Telefon:047738990
Fax:04773899199
E-Mail:rathaus@boerde-lamstedt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(0)
Pressestelle Cuxhaven
20.28 km von Ihlienworth
Anschrift:Rathausplatz 1, 27472 Cuxhaven
Telefon:04721700584
Fax:04721700909
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Wurster Nordseeküste
20.34 km von Ihlienworth
Anschrift:Westerbüttel 13, 27639 Wurster Nordseeküste
Telefon:04742870
Fax:0474287105
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Ihlienworth
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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