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Lohnsteuerhilfe Barenburg

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Gartenstr. 16, 31613 Wietzen
Telefon:050221233
E-Mail:erwin.stepper@vlh.de
Anschrift:Gräsebilde 19, 31604 Raddestorf
Telefon:05765942634
Fax:05765942635
E-Mail:andrea.kleinschmidt@vlh.de
Anschrift:Sundering 9, 49406 Barnstorf
Telefon:05442804443
Fax:05442804447
E-Mail:tanja.nauenburg@vlh.de
Anschrift:Mühlenstr. 7, 31619 Binnen
Telefon:05023988848
E-Mail:regina.farkas@vlh.de
Anschrift:Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 15, 31582 Nienburg/Weser
Telefon:015780414656
E-Mail:martin.keiter@vlh.de
Anschrift:Baltrumweg 14, 32427 Minden
Telefon:057197599950
Fax:057197599951
E-Mail:ute.leitreiter@vlh.de
Anschrift:Bäckerstr. 9, 32312 Lübbecke
Telefon:057412350472
E-Mail:martina.bergholz@vlh.de
Anschrift:Am Reiterfeld 6, 27801 Dötlingen
Telefon:0443173236
E-Mail:petra.weete@vlh.de
Anschrift:Holztrift 3, 31553 Sachsenhagen
Telefon:057257099650
E-Mail:ilona.heselhaus@vlh.de
Anschrift:Kampstr. 12, 32361 Preußisch Oldendorf
Telefon:05742702118
Fax:05742703412
E-Mail:linde.pollert@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Barenburg? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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