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Lohnsteuerhilfe Lembruch

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hopener Str. 15, 49393 Lohne
Telefon:044421390
Fax:0444272205
E-Mail:jens.runnebohm@vlh.de
Anschrift:Heerweg 1, 49434 Neuenkirchen-Vörden
Telefon:054026414041
E-Mail:claudia.harmeier@vlh.de
Anschrift:Sundering 9, 49406 Barnstorf
Telefon:05442804443
Fax:05442804447
E-Mail:tanja.nauenburg@vlh.de
Anschrift:Grosse Str. 1, 49377 Vechta
Telefon:044359713618
E-Mail:kitty.uebrick@vlh.de
Anschrift:Ravensberger Str. 18, 49377 Vechta
Telefon:044419998996
Fax:044419998997
E-Mail:dieter.treschanke@vlh.de
Anschrift:Kampstr. 12, 32361 Preußisch Oldendorf
Telefon:05742702118
Fax:05742703412
E-Mail:linde.pollert@vlh.de
Anschrift:Kranichweg 5, 49143 Bissendorf
Telefon:054026414041
E-Mail:claudia.harmeier@vlh.de
Anschrift:Im Sonnenwinkel 3, 49134 Wallenhorst-Rulle
Telefon:05407819481
Fax:05407804990
E-Mail:gerd.muessen@vlh.de
Anschrift:Bäckerstr. 9, 32312 Lübbecke
Telefon:057412350472
E-Mail:martina.bergholz@vlh.de
Anschrift:Schledehauser Weg 133, 49086 Osnabrück
Telefon:054068519053
Fax:05406899429
E-Mail:baerbel.broszeit@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Lembruch? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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