Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Prinzhornstr. 4, 49356 Diepholz |
Telefon: | 054419764243 |
Fax: | 054419761754 |
E-Mail: | jugend@diepholz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta |
Telefon: | 044418980 |
Fax: | 044418981037 |
E-Mail: | info@landkreis-vechta.de |
Anschrift: | Hannoversche Str. 6-8, 49084 Osnabrück |
Telefon: | 05413230 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Am Schölerberg 1, 49076 Osnabrück |
Telefon: | 05415010 |
Fax: | 05415014402 |
E-Mail: | info@landkreis-osnabrueck.de |
Anschrift: | Portastraße 13, 32423 Minden |
Telefon: | 057180724680 |
Fax: | 057180730000 |
E-Mail: | info@minden-luebbecke.de |
Anschrift: | Eschstr. 29, 49661 Cloppenburg |
Telefon: | 0447115372 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | kreishaus@lkclp.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Inmitten des Naturparks Dümmer ist der Ort Marl gelegen. Im Jahre 1140 wurde die Gemeinde zum ersten Mal urkundlich genannt. Der Komponist Andreas Bick zählt zu den berühmtesten Persönlichkeiten des Ortes.
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Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.
Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.
Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.
Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).
Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.
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