Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Poststraße 157, 27252 Schwaförden |
Telefon: | 04277930336 |
Fax: | 04277930350 |
E-Mail: | info@schwafoerden.de |
Anschrift: | Prinzhornstr. 4, 49356 Diepholz |
Telefon: | 054419763333 |
Fax: | 054419761786 |
E-Mail: | buergerservice-dh@diepholz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Galtener Straße 12, 27232 Sulingen |
Telefon: | 042718865 |
Fax: | 042718833 |
E-Mail: | stadt@sulingen.de |
Anschrift: | Allee 4, 27254 Siedenburg |
Telefon: | 042727928 |
Fax: | 042727927 |
E-Mail: | kontakt@siedenburg-online.de |
Anschrift: | Lange Str. 11, 27305 Bruchhausen-Vilsen |
Telefon: | 04252391218 |
Fax: | 04252391100 |
E-Mail: | info@bruchhausen-vilsen.de |
Anschrift: | Alte Poststraße 14, 27211 Bassum |
Telefon: | 04241840 |
Fax: | 042418459 |
E-Mail: | info@stadt.bassum.de |
Anschrift: | Lindenstraße 14, 27239 Twistringen |
Telefon: | 042434130 |
Fax: | 04243413200 |
E-Mail: | rathaus@twistringen.de |
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Schwaförden ist Sitz der gleichnamigen Samtgemeinde und befindet sich zwischen den Städten Bremen und Minden. Nachdem die Umgebung der Gemeinde großflächig im 19. Jahrhundert gerodet wurde, halten die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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