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Stadtkassen in Neubörger - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Samtgemeindekasse Dörpen
7.91 km von Neubörger
Anschrift:Hauptstraße 25, 26892 Dörpen
Telefon:04963402308
Fax:04963402320
E-Mail:herding@doerpen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8-12:30 Uhr
Di 8-12:30 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8-12:30 Uhr und 14-17:45 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Neubörger

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Samtgemeindekasse Nordhümmling
13 km von Neubörger
Anschrift:Poststrasse 13, 26897 Esterwegen
Telefon:0595520036
Fax:0595520020
E-Mail:petra.boegemann@nordhuemmling.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30 - 12:00 Uhr, Mo-Di 14:00 - 16:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00 - 12:00 Uhr
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Samtgemeindekasse Lathen
13.55 km von Neubörger
Anschrift:Erna-de-Vries-Platz 7, 49762 Lathen
Telefon:059336633
Fax:0593366133
E-Mail:thorsten.jansing@lathen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-12 Uhr und 14:30-16 Uhr
Fr 8:30-13 Uhr
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Samtgemeindekasse Sögel
13.68 km von Neubörger
Anschrift:Ludmillenhof 1, 49751 Sögel
Telefon:05952206140
Fax:05952206640
E-Mail:eising@soegel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mo-Do 14:30-17 Uhr
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Stadtkasse Papenburg
14.04 km von Neubörger
Anschrift:Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Telefon:0496182227
Fax:0496182315
E-Mail:info@papenburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.30-12.00 und 14.00-16.00 Uhr Fr 8.30-12.30 Uhr
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Gemeindekasse Rhede
16.37 km von Neubörger
Anschrift:Gerhardyweg 1, 26899 Rhede
Telefon:04964918224
Fax:04964918240
E-Mail:gemeinde@rhede-ems.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Neubörger
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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