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Familiengerichte in Niederlangen - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Familiengericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Familiengericht Meppen
18.18 km von Niederlangen
Anschrift:Obergerichtsstraße 20, 49716 Meppen
Telefon:05931888100
Fax:05931888250
E-Mail:agmep-poststelle@justiz.niedersachsen.de
(0)
Familiengericht Papenburg
26.24 km von Niederlangen
Anschrift:Hauptkanal 28, 26871 Papenburg
Telefon:049619240
Fax:04961924155
E-Mail:agpap-poststelle@justiz.niedersachsen.de
(11)
Familiengericht Lingen (Ems)
37.13 km von Niederlangen
Anschrift:Burgstraße 28, 49808 Lingen
Telefon:059180490
Fax:05918049409
(1)
Familiengericht Leer (Ostfriesland)
42.96 km von Niederlangen
Anschrift:Wörde 5, 26789 Leer
Telefon:049160010
Fax:04916001500
(0)
Familiengericht Nordhorn
49.34 km von Niederlangen
Anschrift:Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn
Telefon:059217010
Fax:0592170117
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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FAQ und Ratgeber Familiengericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Familiengericht in Niederlangen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.

Rechtliche Grundlagen im Familienrecht

Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Rechtliche Familiensachen

Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.

Geschichte des Familiengerichts

Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.

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