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Finanzämter in Renkenberge - Öffnungszeiten

Info zu Finanzamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Finanzamt Papenburg
16.41 km von Renkenberge
Anschrift:Emdener Str. 15, 26871 Papenburg
Telefon:049625030
Fax:049625032222
E-Mail:poststelle@fa-pap.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(9)
Finanzamt Lingen
42.92 km von Renkenberge
Anschrift:Mühlentorstr. 16, 49808 Lingen
Telefon:059191490
Fax:05919149581
E-Mail:poststelle@fa-lin.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Renkenberge

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Finanzamt Leer (Ostfriesland)
36.6 km von Renkenberge
Anschrift:Edzardstraße 12/16, 26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon:049198700
Fax:04919870209
E-Mail:Poststelle@fa-ler.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(8)
Finanzamt Cloppenburg
46.32 km von Renkenberge
Anschrift:Zur Basilika 1, 49661 Cloppenburg
Telefon:044718870
Fax:04471887100
E-Mail:poststelle@fa-clp.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(6)
Finanzamt Quakenbrück
46.72 km von Renkenberge
Anschrift:Lange Straße 37, 49160 Quakenbrück
Telefon:054311840
Fax:05431184101
E-Mail:poststelle@fa-qua.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Finanzamt

Als Landesbehörden stellen die Finanzämter wichtige Institutionen der Finanzverwaltung dar. Die deutschen Finanzämter sind Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzbehörden unterstellt.

Zuständigkeiten der Steuerverwaltung

Die Zuständigkeiten des Finanzamtes sind im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt. Die Steuerverwaltung gilt als Hauptaufgabe des Finanzamtes. Um bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern kümmern sich meist die Bundesfinanzbehörden (z. B. Hauptzollämter) und Kommunalverwaltungen (Kämmereien bzw. Steuerämter).

Gesetz über die Finanzverwaltung

Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt im Wesentlichen die Organisation der deutschen Finanzverwaltung. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes über die Finanzverwaltung trat bereits 1950 in Kraft.

ELSTER und GEMFA

Die Bearbeitung von Steuererklärungen stellt eine wichtige Aufgabe des Finanzamtes dar. Zur Vereinfachung dessen wurde vor einigen Jahren u. a. das ELSTER-Projekt geschaffen, das die Automatisierung der Verwaltung unterstützen sollte. ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Darüber hinaus wurde GEMFA als Auskunftssystem der Finanzverwaltung geschaffen. Es dient der Ermittlung des jeweils zuständigen Finanzamtes. Der GEMFA-Service wird auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern bereitgestellt.

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