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Sozialämter in Thuine - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Sozialamt
3.92 km von Thuine
Anschrift:Markt 1, 49832 Freren
Telefon:05902950508
Fax:059029509950
E-Mail:info@freren.de
Öffnungs­zeiten:Termin nur nach Vereinbarung
(24)
Sozialamt des Landkreises
25.13 km von Thuine
Anschrift:Ordeniederung 1, 49716 Meppen
Telefon:05931440
Fax:05931443621
E-Mail:info@emsland.de
Öffnungs­zeiten:Terminvergabe empfohlen
Weitere Behörden in der Nähe von Thuine

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(6)
Sozialamt (Samtgemeinde Lengerich)
6.46 km von Thuine
Anschrift:Mittelstraße 15, 49838 Lengerich
Telefon:05904932822
Fax:05904932890
E-Mail:info@lengerich-emsland.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(9)
Sozialamt
12.15 km von Thuine
Anschrift:Elisabethstraße 14-16, 49808 Lingen
Telefon:059191440
Fax:05919144131
E-Mail:soziales@lingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 09-16 Uhr
Mi 09-12:30 Uhr
Do 09-17 Uhr
Fr 09-12:30 Uhr
(2)
Sozialamt
12.47 km von Thuine
Anschrift:Schloßplatz 1, 49584 Fürstenau
Telefon:0590193200
Fax:05901932012
E-Mail:info@fuerstenau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-13 Uhr
Do 8:30-13 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
(3)
Sozialamt
14.98 km von Thuine
Anschrift:Hauptstr. 43, 48480 Spelle
Telefon:059779370
Fax:05977937481
E-Mail:samtgemeinde@spelle.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Sozialamt
15.37 km von Thuine
Anschrift:Bunte Straße 35, 48496 Hopsten
Telefon:05458932550
Fax:05458932593
E-Mail:soziales@hopsten.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8:30-12:30 Uhr und 14-16 Uhr sowie Do 8:30-12:30 Uhr und 14-18 Uhr Fr 8:30-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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