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Anschrift: | Steinweg 1, 38518 Gifhorn |
Telefon: | 05371820 |
Fax: | 0537182357 |
E-Mail: | landkreis@gifhorn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 1, 38518 Gifhorn |
Telefon: | 05371880 |
Fax: | 0537188258 |
E-Mail: | info@stadt-gifhorn.de |
Anschrift: | Am Markt 3, 29320 Südheide |
Telefon: | 050526555 |
Fax: | 050526565 |
E-Mail: | info@gemeinde-suedheide.de |
Anschrift: | Bokensdorfer Weg 12, 38524 Sassenburg |
Telefon: | 0537168866 |
Fax: | 0537168815 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Gutsstr. 11, 38550 Isenbüttel |
Telefon: | 053748833 |
Fax: | 053748839 |
E-Mail: | info@isenbuettel.de |
Anschrift: | Alte Heerstraße 20, 29329 Wesendorf |
Telefon: | 0537689916 |
Fax: | 0537689950 |
E-Mail: | info@sg-wesendorf.de |
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Die Kreisstadt Gifhorn im gleichnamigen Landkreis besteht aus der Kernstadt und den Stadtteilen Kästorf, Gamsen, Neubokel, Wilsche und Winkel. Schon im Jahr 1196 wurde Gifhorn im Güterverzeichnis des...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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