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Lohnsteuerhilfe Krebeck

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hermann-Löns-Weg 12, 37197 Hattorf
Telefon:05584949006
E-Mail:ulrike.meinecke@vlh.de
Anschrift:Albert-Einstein-Str. 46, 37075 Göttingen
Telefon:05515317203
E-Mail:sigrid.bongartz-stopka@vlh.de
Anschrift:Ischenröder Str. 1, 37130 Gleichen
Telefon:05592927498
E-Mail:claudia.baete@vlh.de
Anschrift:Uferstr. 19, 37539 Bad Grund
Telefon:0552284404
E-Mail:catharina.von_einem@vlh.de
Anschrift:Hagenring 4, 37133 Friedland
Telefon:055049370790
E-Mail:kerstin.krueger@vlh.de
Anschrift:Lange Str. 17, 37139 Adelebsen
Telefon:055069999200
Fax:055069999201
E-Mail:uwe.padeken@vlh.de
Anschrift:Lindenstr. 9, 37441 Bad Sachsa
Telefon:05523999625
E-Mail:christian.cziesla@vlh.de
Anschrift:Naumburger Weg 10, 37213 Witzenhausen
Telefon:055425443
Fax:055425029801
E-Mail:jens-uwe.guenther@vlh.de
Anschrift:Halle-Kasseler-Str. 43, 99759 Sollstedt
Telefon:036338189503
E-Mail:heidrun.schmidt@vlh.de
Anschrift:Nordhäuser Str. 40, 99752 Bleicherode
Telefon:03633848943
Fax:03633848956
E-Mail:marion.wohler@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Krebeck? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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