Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Kaiserbleek 8, 38640 Goslar |
Telefon: | 05321705240 |
Anschrift: | Bäckerstr. 10, 38678 Clausthal-Zellerfeld |
Telefon: | 053237099968 |
Anschrift: | Zellbach 36, 38678 Clausthal-Zellerfeld |
Telefon: | 0532378584 |
Anschrift: | Wilhelmsplatz 1, 38723 Seesen |
Telefon: | 05381786100 |
Fax: | 05381786200 |
Anschrift: | Am Barrenbach 6, 38855 Wernigerode |
Telefon: | 03943265854 |
Fax: | 03943694206 |
Anschrift: | Am Barrenbach 6, 38855 Wernigerode |
Telefon: | 03943905768 |
Fax: | 039436949665 |
Anschrift: | Hengstrücken 50, 37520 Osterode am Harz |
Telefon: | 0552273468 |
Fax: | 05522319246 |
Anschrift: | Im Stadtfeld 43a, 38304 Wolfenbüttel |
Telefon: | 05331906138 |
E-Mail: | agwf-poststelle@justiz.niedersachsen.de |
Anschrift: | Kappenhöhe 12, 38229 Salzgitter |
Telefon: | 01757317030 |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Bad Harzburg im Landkreis Goslar ist ein bekanntes Soleheilbad und heilklimatischer Kurort. Am Rande des Nationalparks Harz gelegen, gliedert sich Bad Harzburg in Bettingerode, Bad Harzburg, Bündheim...
mehr
|
Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
|