Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Klubgartenstr. 6, 38640 Goslar |
Telefon: | 05321760 |
Fax: | 0532176696 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Str. 42, 38820 Halberstadt |
Telefon: | 0394159700 |
Fax: | 0394159704333 |
E-Mail: | schulverwaltung@kreis-hz.de |
Anschrift: | Harzstr. 6, 38300 Wolfenbüttel |
Telefon: | 0533184819 |
Fax: | 0533184400 |
E-Mail: | info@lk-wf.de |
Anschrift: | Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter |
Telefon: | 053418390 |
Fax: | 053418394943 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Auguststr. 9-11, 38100 Braunschweig |
Telefon: | 05314702361 |
Fax: | 05314704999 |
E-Mail: | sportmanager@braunschweig.de |
Anschrift: | Medenheimer Str. 6/8, 37154 Northeim |
Telefon: | 055517080 |
Fax: | 05551708223 |
E-Mail: | info@landkreis-northeim.de |
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Bad Harzburg im Landkreis Goslar ist ein bekanntes Soleheilbad und heilklimatischer Kurort. Am Rande des Nationalparks Harz gelegen, gliedert sich Bad Harzburg in Bettingerode, Bad Harzburg, Bündheim...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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